AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alpinchalet Zigjam (Roan OG) – Stand: Mai 2026

Betriebsdaten (Beherberger)

  • Offizieller Name: Roan OG (handelnd unter dem Namen Alpinchalet Zigjam)
  • Adresse: Bergerstraße 108a, 6793 Gaschurn, Österreich
  • Firmenbuchnummer (FN): 616597 k
  • Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch
  • UID-Nummer (Großbetrieb/USt.): ATU80093079
  • Zuständiges Gericht: Bezirksgericht Bludenz

Bankverbindung

  • Bank: Hypo Vorarlberg Bank
  • IBAN: AT85 5800 0136 9761 5010
  • BIC: HYPVAT2B

1. Geltungsbereich

  • 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reservierungen und Beherbergungsverträge im Alpinchalet Zigjam, betrieben unter dem offiziellen Firmennamen Roan OG.
  • 1.2. In diesen Bedingungen wird unter „Mieter“ (oder Vertragspartner) die Person verstanden, die die Reservierung vornimmt. Als „Gäste“ gelten alle Personen, die gemeinsam mit dem Mieter in der Unterkunft übernachten.
  • 1.3. Mit dem Tätigen einer Reservierung erklärt der Mieter, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und uneingeschränkt zu akzeptieren.
  • 1.4. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006). Bei eventuellen Widersprüchen gehen diese spezifischen Bedingungen des Alpinchalet Zigjam vor.

2. Zustandekommen des Vertrages und Anreise

  • 2.1. Bei Direktbuchungen kommt der Beherbergungsvertrag zustande, sobald der Mieter per E-Mail eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu dem angebotenen Angebot erteilt oder eine ausgestellte Reservierungsbestätigung retourniert. Ab diesem Zeitpunkt ist die Reservierung für beide Parteien rechtsverbindlich.
  • 2.2. Bei Reservierungen über externe Buchungsplattformen (wie Feratel oder Booking.com) kommt der Vertrag zustande, sobald der Mieter den Buchungsvorgang im jeweiligen System vollständig abgeschlossen hat, einschließlich der Akzeptanz der geltenden Bedingungen.
  • 2.3. Anreise: Die gebuchte Unterkunft steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
  • 2.4. No-Show / Spätanreise: Sollte der Gast nicht bis spätestens 18:00 Uhr anreisen und wurde keine spätere Ankunftszeit vereinbart, wird das Alpinchalet Zigjam versuchen, Kontakt mit dem Mieter aufzunehmen. Bleibt der Kurzkontakt aus oder wird kein triftiger Grund vorgelegt, behält sich das Alpinchalet Zigjam das Recht vor, die Unterkunft anderweitig zu vermieten (gemäß § 5.2 AGBH), wobei die volle Zahlungsverpflichtung des Mieters unvermindert bestehen bleibt.

3. Zahlung, Tarife und Gruppenzusammensetzung

  • 3.1. Anzahlung: Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtreisepreises (Buchungswert) ist spätestens 2 Monate vor der geplanten Anreise zu leisten. Bei kurzfristigen Reservierungen innerhalb von 2 Monaten vor der Anreise ist die Anzahlung umgehend fällig.
  • 3.2. Restzahlung: Der verbleibende Betrag (70 %) muss spätestens 14 Tage vor der Anreise auf dem Bankkonto der Roan OG gutgeschrieben sein.
  • 3.3. Last-Minute-Buchungen: Bei Reservierungen innerhalb von 14 Tagen vor der Anreise ist der gesamte Reisepreis innerhalb von 24 Stunden nach Zustandekommen des Vertrages zu begleichen, andernfalls verfällt die Reservierung automatisch.
  • 3.4. Zahlungsverzug: Wird eine Zahlung nicht fristgerecht geleistet, erhält der Mieter eine schriftliche Mahnung mit einer Nachfrist von 7 Tagen. Bleibt die Zahlung auch nach Ablauf dieser Frist aus, behält sich das Alpinchalet Zigjam das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
  • 3.5. Zahlungsmethode vor Ort: Vor Ort ist pro Reservierung nur eine einzige Kartenzahlung (Bankomat/Kreditkarte) für die gesamte Abschlussrechnung (einschließlich Barumsatz, Ortstaxe und zusätzlicher Dienstleistungen) zulässig. Diese Zahlung darf ausschließlich durch den Hauptbucher erfolgen. Eine gegenseitige Bargeldaufteilung unter den Gästen ist selbstverständlich gestattet.
  • 3.6. Zahlungsverantwortung: Der Hauptbucher/Mieter haftet vollumfänglich für die Begleichung des gesamten Reisepreises sowie aller während des Aufenthalts anfallenden Nebenkosten. Das Alpinchalet Zigjam ist nicht verpflichtet, mehrere Teilzahlungen von verschiedenen Personen zu verwalten oder zu akzeptieren.
  • 3.7. Vorzeitige Abreise: Bei einer vorzeitigen Abreise bleibt der gesamte Reisepreis für den gebuchten Zeitraum geschuldet. Dies begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, die Unterkunft kann für den nicht genutzten Zeitraum anderweitig vermietet werden. Das Alpinchalet Zigjam ist nicht verpflichtet, den Nachweis einer versuchten Weitervermietung zu erbringen.
  • 3.8. Änderung der Personenzahl: Änderungen der Gruppenzusammensetzung sind schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Bis zu 30 Tage vor der Anreise kann die Personenzahl kostenlos angepasst werden, sofern die Mindestbelegung der jeweiligen Unterkunftskategorie gewährleistet bleibt. Bei Änderungen innerhalb von 30 Tagen bleibt der ursprüngliche Gesamtpreis vollumfänglich gültig; eine Anreise mit weniger Personen führt nicht zu einem Anspruch auf Preisnachlass oder Erstattung. Zusätzliche Personen sind nur nach vorheriger Genehmigung und gegen Aufpreis gestattet. Bei unbefugter Überschreitung kann der Zutritt ohne Anspruch auf Rückerstattung verweigert werden.

4. Stornobedingungen (Abgestimmt auf Feratel)

  • 4.1. Stornierungen müssen zwingend schriftlich per E-Mail erfolgen. Die Anzahlung von 30 % wird in jedem Fall mit den anfallenden Stornogebühren verrechnet. Die Stornogebühren belaufen sich auf folgende Prozentsätze du Gesamtreisepreises:
  • Wintersaison / Standard-Saison:
    • Bis zu 90 Tage vor der Anreise: 40 % des Gesamtreisepreises
    • 90 bis 30 Tage vor der Anreise: 70 % des Gesamtreisepreises
    • Innerhalb von 30 Tagen vor der Anreise (oder bei No-Show): 100 % des Gesamtreisepreises
  • Sommersaison:
    • Bis zu 14 Tage vor der Anreise: kostenlos
    • Innerhalb von 14 Tagen vor der Anreise (oder bei No-Show): 100 % des Gesamtreisepreises

5. Höhere Gewalt

  • 5.1. Ist die Anreise aufgrund objektiver, nachweisbarer höherer Gewalt (wie z. B. behördliche Straßensperrungen, Tunnelsperrungen oder Grenzsperrungen infolge von Naturkatastrophen) unmöglich, entfällt die Zahlungspflicht ausschließlich für die betroffenen Tage (gemäß § 5.7 AGBH). Die Beweislast liegt beim Mieter.
  • 5.2. Persönliche Umstände des Gastes (wie Krankheit, Unfall, annullierte Flüge, private Verpflichtungen oder Fahrzeugpannen) gelten ausdrücklich nicht als höhere Gewalt; der Abschluss einer Reise- und Stornoversicherung wird daher dringend empfohlen.

6. Haustiere (Richtlinien gemäß Hausbuch/Flyer)

  • 6.1. Haustiere sind herzlich willkommen, sofern dies vor der Reservierung abgesprochen und vom Alpinchalet Zigjam ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde. Es wird eine feste Tagespauschale pro Haustier berechnet (gemäß den aktuellen Tarifen der Hausordnung).
  • 6.2. Im Interesse des Komforts, der Ruhe und der Hygiene aller Gäste gelten im Chalet folgende Richtlinien:
    • Haustiere sind auf den Betten sowie auf den Polstermöbeln unter keinen Umständen gestattet.
    • Aufgrund strenger Hygienevorschriften im Bereich des Frühstücksbuffets und der Mahlzeiten sind Haustiere im zentralen Speisesaal / der Stube grundsätzlich nicht erlaubt. Nach vorheriger Absprache mit den Gastgebern dürfen sie jedoch in die Stube oder den Speisesaal mitgebracht werden, sofern sich die anderen anwesenden Gäste damit wohlfühlen und nicht gestört werden.
    • Haustiere dürfen nur für kürzere Zeiträume allein in der Unterkunft/dem Zimmer gelassen werden, wenn sie dies gewohnt sind und dies nicht zu Lärmbelästigungen (wie Bellen) oder Unruhe für andere Gäste führt.
  • 6.3. Der Mieter haftet unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für alle Schäden, übermäßige Verschmutzungen oder erforderliche zusätzliche Reinigungskosten, die durch das mitgebrachte Haustier verursacht werden.

7. Hausordnung, Verpflegung und Reinigung

  • 7.1. Die Gäste sind verpflichtet, die geltende Hausordnung des Alpinchalet Zigjam sowie die Richtlinien auf den ausgehändigten Informationsblättern (wie dem Willkommens-Flyer) strikt einzuhalten.
  • 7.2. Frühstück: Das im Preis enthaltene Frühstück ist ausschließlich für den Verzehr vor Ort während der festgelegten Frühstückszeiten bestimmt. Das Mitnehmen von Frühstücksprodukten für den späteren Verzehr (z. B. als Lunchpaket) ist nur nach vorheriger Anmeldung gestattet, damit zusätzliche Backwaren bereitgestellt werden können, und wird mit dem entsprechenden Aufpreis berechnet.
  • 7.3. Leichtere Verstöße und Check-out-Pflichten: Wird die Unterkunft bei der Abreise nicht gemäß den Richtlinien des Willkommens-Flyers hinterlassen (z. B. nicht korrekt getrennter Müll in der Scheune, ungespültes Geschirr, nicht ausgeschaltete oder nicht auf die niedrigste Stufe eingestellte Heizung, oder Verschmutzung von Gemeinschaftsräumen), kann eine pauschale Gebühr für den Reinigungsmehraufwand von maximal € 25,00 pro Verstoß erhoben werden.
  • 7.4. Schwerwiegende Verstöße: Ein Ausschluss von der weiteren Nutzung der Unterkunft (ohne Anspruch auf Rückerstattung) erfolgt nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten gemäß den österreichischen Hotelvertragsbedingungen (AGBH), einschließlich Vandalismus, vorsätzlicher Beschädigung, schwerer/anhaltender Lärmbelästigung, Aggression, Drogenbesitz oder vorsätzlicher Verletzung von Sicherheitsvorschriften.

8. Parken, Schlüsselverwaltung und Schäden

  • 8.1. Pro Apartment steht ein gereservierter Parkplatz zur Verfügung (für das 6-Personen-Apartment sind es zwei Plätze). Das Parken erfolgt vollständig auf eigene Gefahr.
  • 8.2. Bei Verlust eines Zimmerschlüssels oder elektronischen Schlüssels ist der Mieter verpflichtet, die vollständigen Kosten für den Austausch und die Wiederherstellung der Schließanlage zu ersetzen.
  • 8.3. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für alle Schäden am Chalet, am Inventar oder an den Gemeinschaftsräumen, die durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen verursacht werden.

9. Haftung des Beherbergers

  • 9.1. Der Aufenthalt im Chalet und die Teilnahme an Aktivitäten erfolgen vollständig auf eigene Gefahr. Die Haftung der Roan OG für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • 9.2. Dieser Ausschluss gilt ausdrücklich nicht für Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit). Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet das Alpinchalet Zigjam uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen Österreichs.
  • 9.3. Das Alpinchalet Zigjam übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen (einschließlich Fahrzeugen auf dem Parkplatz).

10. Datenschutz und Anwendbares Recht

  • 10.1. Datenschutz: Die personenbezogenen Daten der Gäste werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Reservierung sowie zur Erfüllung der gesetzlichen melderechtlichen und touristischen Pflichten in Österreich verarbeitet.
  • 10.2. Anwendbares Recht: Auf diesen Vertrag und alle daraus resultierenden Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Für alle Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Bludenz vereinbart.

11. Kontakt

  • E-Mail: haus@zigjam.net

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006)

Wie in Artikel 1.4 unserer Bedingungen festgelegt, gelten für alle Buchungen die offiziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie in Österreich, sofern in unseren spezifischen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

👉 Klicken Sie hier, um die offiziellen Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (AGBH) herunterzuladen und zu lesen (PDF)